Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
Von einer betrieblichen Altersversorgung spricht man, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.
Ein wesentlicher Vorteil für den Arbeitnehmer liegt hierbei in der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen. Die fehlende Sozialversicherungspflicht der umgewandelten Gehaltsteile hingegen ist einer der Gründe aus denen sich eine betriebliche Altersversorgung aus Sicht des Arbeitgebers lohnen kann.
Mehr zu diesem Thema können Sie in einem unter dem Bereich "Downloads" gespeicherten Merkblatt erfahren.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr Steuerberater
Torsten Lauck
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
„Das bisschen Haushalt“ macht sich leider nicht immer von allein. Nicht nur junge Familien oder ältere Menschen können Hilfe beim Einkaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen und Bügeln gut gebrauchen. Wenn auch Sie überlegen, als Privathaushalt Arbeitgeber zu werden, erfahren Sie das Wichtigste zur Anmeldung, zu den zu entrichtenden Beiträgen sowie zur Besteuerung in dem unter dem Bereich "Downloads" gespeicherten Merkblatt zu den folgenden Themen:
Das Haushaltsscheckverfahren
Wie kann ich das Haushaltsscheckverfahren nutzen?
Allgemeines zu Minijobs
Lohnsteuerpflicht
Steuervorteile
Steuererhebung
Entscheidungshilfen
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Ihr Steuerberater
Torsten Lauck
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
wir haben für Sie die aktuelle Mandanteninformation Nr. 2/2015 auf unserer Webseite unter dem Bereich "Aktuelles" mit folgenden Themen eingestellt:
Erbschaftsteuer verfassungswidrig
Vorsteuerabzug bei Rechnungsverlust
Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung
Einkünfte einer Gemeinschaftspraxis
Lohnsteuer bei Betriebsveranstaltungen
Definition der Erstausbildung
Verpflegungsmehraufwendungen bei Wegverlegung
Antrag auf Erlass der Grundsteuer
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr Steuerberater
Torsten Lauck