Mindestlohn ab 01.01.2015
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
Deutschland erhält ab 1.1.2015 einen flächendeckenden Mindestlohn.
Mit dem "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (MiLoG) wurde
der gesetzliche Rahmen geschaffen, wonach grundsätzlich alle abhängig
Beschäftigten Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR brutto
pro Stunde haben.
Doch wie so oft wirft ein neues Gesetz mehr Fragen auf als es zunächst beantwortet. Wer ist vom Mindestlohn betroffen? Was gilt für Praktikanten?
Was ist bei variabler Vergütung? Was passiert, wenn der Mindestlohn nicht bezahlt wird?
Wir haben für Sie ein Mandantenblatt auf unserer Webseite unter dem Bereich "Downloads" eingestellt, welches Ihnen einen ersten Überblick verschaffen soll.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr Steuerberater
Torsten Lauck