Eheschließung-Steuerliche Auswirkungen
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
der Ehe kommt in Deutschland eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zu.
Trotzt langfristig rückläufiger Eheschließungen stand die Mehrzahl der Deutschen bereits vor dem Traualtar. Allein im Jahr 2013 wurde über 370.000 Ehen geschlossen.
Die steuerlichen Regelungen für Verheiratete knüpfen an das zivilrechtliche Eheinstitut an. Erforderlich ist daher grundsätzlich eine standesamtliche Eheschließung in Deutschland. Andere Gemeinschaften (z.B. eheähnliche Gemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft) fallen – wie auch Paare, welche nur rein kirchlich getraut wurden – nicht unter die steuerlichen Sonderregelungen. Der zivilrechtlichen Ehegemeinschaft sind eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich gleichgestellt.
Mehr zu diesem Thema können Sie in einem unter dem Bereich "Downloads" gespeicherten Merkblatt erfahren.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr Steuerberater
Torsten Lauck